Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عَنْ أَبِي قَتَادَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يُمْسِكَنَّ أَحَدُكُمْ ذَكَرَهُ بِيَمِينِهِ وَهُوَ يَبُولُ، وَلَا يَتَمَسَّحْ مِنَ الْخَلَاءِ بِيَمِينِهِ، وَلَا يَتَنَفَّسْ فِي الْإِنَاءِ».
Übersetzung
Von Abu Qatadah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Keiner von euch soll sein Glied mit der rechten Hand halten, während er uriniert, und keiner soll sich nach dem Stuhlgang mit der rechten Hand reinigen, und keiner soll in ein Trinkgefäß ein- und ausatmen.‘“
Erläuterung
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlichte einige Anstandsregeln, indem er verbot, dass ein Mann sein Glied während des Urinierens mit der rechten Hand hält oder Unreinheiten von den Geschlechtsteilen oder dem After mit der rechten Hand entfernt, da die rechte Hand für edle Handlungen vorgesehen ist. Er verbot auch, dass man in das Gefäß atmet, aus dem man trinkt.
Lehren aus dem Hadith
- Der Beweis, dass der Islam in Bezug auf Anstand und Sauberkeit fortgeschritten war/ist.
- Die Vermeidung schmutziger Dinge. Wenn es notwendig ist, sie (direkt) zu berühren, sollte man die linke Hand benutzen.
- Die Verdeutlichung der Ehre der rechten Hand und ihrer Vorzüge gegenüber der linken.
- Die islamische Gesetzgebung ist vollkommen und ihre Lehren sind allumfassend.
Erläuterung: العربية
بَيَّنَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم بعض الآداب؛ حيث نهى أنْ يُمْسِكَ الرجل ذكره حال البول بيده اليمنى، وأن تُزال النجاسة من القُبُلِ أو الدُّبُرِ باليد اليمنى؛ لأن اليمين أعدت للمكارم، كما نهى أن يتنفس الإنسان في الإناء الذي يشرب فيه.
- بيان سَبْق الإسلام في الآداب والنظافة.
- اجتناب الأشياء القذرة، فإذا اضطر إلى مباشرتها، فليكن باليسار.
- بيان شرف اليمين وفضلها على اليسار.
- كمال الشريعة الإسلامية وشمول تعاليمها.
Themen
- Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
- Guter Charakter und Benehmen
- Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
- Die rituelle Reinheit
- Gutes Verhalten nach den Maßstäben der islamischen Gesetzgebung
- Das Benehmen beim Essen und Trinken
- Verhaltensregeln beim Verrichten der Notdurft