Hadith

Ich bin frei davon, Teilhaber zu bedürfen bei (jeder erdenklichen Form von) Schirk. Wer nun eine Tat verrichtet und Mir dabei etwas beigesellt, so verlassen Ich ihn und seinen Schirk

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

Authentischer TextÜberliefert von Muslim

Arabischer Text

عن أبي هريرة رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: «قَالَ اللهُ تَبَارَكَ وَتَعَالَى: أَنَا أَغْنَى الشُّرَكَاءِ عَنِ الشِّرْكِ، مَنْ عَمِلَ عَمَلًا أَشْرَكَ فِيهِ مَعِي غَيْرِي تَرَكْتُهُ وَشِرْكَهُ».

Übersetzung

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Allah sagt: >Ich bin frei davon, Teilhaber zu bedürfen bei (jeder erdenklichen Form von) Schirk. Wer nun eine Tat verrichtet und Mir dabei etwas beigesellt, so verlassen Ich ihn und seinen Schirk.<‘“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass Allah - segensreich und erhaben ist Er - sagt, dass Er unter allen derjenige ist, Der am wenigsten auf einen Teilhaber angewiesen ist. Er braucht nichts und niemanden. Wenn der Mensch jedoch eine gottesdienstliche Handlung vollbringt und sie sowohl für Allah als auch für jemand anderen verrichtet, lässt ihn Allah unbeachtet, nimmt von ihm seine Tat nicht an und weist sie an ihn zurück. Folglich müssen alle Taten aufrichtig für Allah - erhaben ist Er - allein vollbracht werden, da Er - gepriesen sei Er - nur das annimmt, was aufrichtig für Sein edles Angesicht allein verrichtet wird.

Lehren aus dem Hadith

  • Hierin ist eine Warnung vor jeglichen Formen des Schirks und ein Beweis, dass er die Akzeptanz der Tat verhindert.
  • Das Bewusstsein für Allahs Reichtum und Seine Allmacht hilft dabei, Aufrichtigkeit im Handeln zu erreichen.
Erläuterung: العربية

يُخبِرُ النبيُّ صلى الله عليه وسلم أنَّ الله تبارك وتعالى قال بأنه أغنى الشركاء عن الشرك، فهو الغني عن كل شيء، وأنَّ الإنسانَ إذا عَمِل عملًا من الطاعات وجَعَلَه لله ولغير الله؛ تَركَه اللهُ ولم يقبلْه منه، وردَّه على صاحبِه؛ فيجبُ إخلاصُ العمل لله تعالى؛ لأنه سبحانه لا يَقبل إلا ما كان خالصًا لوجهِه الكريم.

  • التحذير من الشرك بجميع أشكاله، وأنه مانعٌ من قبول العمل.
  • استشعار غنى الله وعظمته مما يعين على الإخلاص في العمل.

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