Hadith

„Wahrlich, Allah hat meinetwegen meiner Gemeinschaft die Fehler, Vergesslichkeit und wozu sie gezwungen worden sind, nachgesehen.“

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

قال النووي: حديث حسنرواه ابن ماجه والبيهقي وغيرهما

Arabischer Text

عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «إنَّ اللَّهَ تَجَاوَزَ لِي عَنْ أُمَّتِي الخَطَأَ وَالنِّسْيَانَ وَمَا اسْتُكْرِهُوا عَلَيْهِ».

Übersetzung

Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wahrlich, Allah hat meinetwegen meiner Gemeinschaft die Fehler, Vergesslichkeit und wozu sie gezwungen worden sind, nachgesehen.“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass Allah seiner Gemeinschaft in drei Fällen vergeben hat: Erstens: Die Fehler - also alles, was unabsichtlich von ihnen ausgeht. Gemeint ist, dass der Muslim beabsichtigt etwas zu tun, sein Handeln jedoch unbeabsichtigt zu etwas anderem führt. Zweitens: Die Vergesslichkeit. Das bedeutet, dass der Muslim sich an etwas erinnert, es jedoch im Moment der Handlung vergisst. Auch in diesem Fall lastet keine Sünde auf ihm. Drittens: Der Zwang. Der Diener kann gezwungen werden, etwas zu tun, was er nicht will, ohne die Möglichkeit, den Zwang abzuwehren. In diesem Fall lastet keine Sünde oder Last auf ihm. Es sei jedoch anzumerken, dass es im Hadith um das Begehen von Verbotenem geht, es ist also zwischen dem Diener und seinem Herrn. Sollte man etwas Anbefohlenes aus Vergesslichkeit nicht getan haben, entfällt die Pflicht nicht (und man muss es nachholen). Und wenn die Tat ein Verbrechen darstellt, entfällt das Recht des verletzten Geschöpfs nicht. Wenn man beispielsweise versehentlich jemanden getötet hat, muss man das Blutgeld zahlen, oder wenn man ein Auto beschädigt hat, muss man dafür haften.

Lehren aus dem Hadith

  • Die Weite der Barmherzigkeit und Güte Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - mit Seinen Dienern, da Er sie von der Schuld befreite, wenn die Sünde in diesen drei Zuständen von ihnen ausgeht.
  • Die Gunstgabe Allahs für den Propheten Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und seine Gemeinschaft.
  • Die Aufhebung der Schuld bedeutet nicht, dass das Urteil oder die Haftung aufgehoben wird. Wenn man beispielsweise die Gebetswaschung vergisst und das Gebet verrichtet, dabei denkt, rituell rein zu sein, so lastet keine Sünde auf einem. Jedoch muss man die Gebetswaschung verrichten und das Gebet wiederholen.
  • Damit die Schuld im Fall von Zwang aufgehoben wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel, dass der Zwingende in der Lage ist, das umzusetzen, womit er gedroht hat.
Erläuterung: العربية

يخبر النبي صلى الله عليه وسلم : أن الله عفا عن أمته في ثلاثة أحوال: الأولى: الخطأ، وهو ما صدر منهم دون تعمد، وهو أن يقصد المسلم بفعله شيئًا، فيصادف فعله غير ما قصده. والثانية: النسيان، وهو أن يكون المسلم متذكرًا لشيء، ولكن ينساه عند الفعل، فلا إثم في ذلك أيضًا. والثالثة: الإكراه ، فقد يُكره العبد على فعل شيء لا يريده مع عدم قدرته على دفع الإكراه، وحينئذٍ لا يقع عليه الإثم أو الحرج. مع ملاحظة أن موضوع الحديث فيما بين العبد وربه في فعل المحظور، فأما ترك المأمور نسيانًا فلا يسقط، وأما لو ترتب على فعله ذلك جناية فلا يسقط حق المخلوق، كما لو قتل خطًأ، فعليه الدية، أو أتلف سيارة خطأ فعليه الضمان.

  • سعة رحمة الله -عزّ وجل- ولطفه بعباده حيث رفع عنهم الإثم إذا صدرت منهم المعصية على هذه الأحوال الثلاثة.
  • فضل الله على النبي محمد صلى الله عليه وسلم وأمته.
  • رفعُ الإثم لا يعني رفع الحكم أو الضمان، فمثلًا من نسي الوضوء، وصلى ظانًّا أنه متطهر، فلا إثم عليه بذلك، ولكن عليه الوضوء وإعادة الصلاة.
  • لا بد في رفع الإثم بالإكراه من توفر الشروط، مثل أن يكون المكِره قادرًا على تنفيذ ما هدد به.

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