Hadith

„Zwei Dinge befinden sich unter den Menschen, durch welche sie ungläubig sind: Das Schmähen der Abstammung und die (laute) Klage über den Toten.“

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

Authentischer TextÜberliefert von Muslim

Arabischer Text

عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «اثْنَتَانِ فِي النَّاسِ هُمَا بِهِمْ كُفْرٌ: الطَّعْنُ فِي النَّسَبِ، وَالنِّيَاحَةُ عَلَى الْمَيِّتِ».

Übersetzung

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Zwei Dinge befinden sich unter den Menschen, durch welche sie ungläubig sind: Das Schmähen der Abstammung und die (laute) Klage über den Toten.“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet über zwei Eigenschaften der Menschen, die zu den Taten der Ungläubigen und Charakterzügen der Jahiliyah gehören. Diese sind: Erstens: Das Schmähen der Abstammungen der Menschen, ihre Bemängelung und die Hochmut ihnen gegenüber. Zweitens: Das Erheben der Stimme bei Katastrophen aus Unzufriedenheit mit der Vorherbestimmung, oder das Zerreißen der Kleidung aus starker Unruhe.

Lehren aus dem Hadith

  • Der Ansporn zur Bescheidenheit und dazu, nicht hochmütig gegenüber den Menschen zu sein.
  • Die Pflicht, bei Katastrophen geduldig und nicht unzufrieden zu sein.
  • Diese Taten gehören zum kleinen Unglauben und nicht jeder, der einen Zweig des Unglaubens begeht, ist direkt ungläubig und verlässt die Glaubensgemeinschaft, bis er großen Unglauben begeht.
  • Der Islam untersagt alles, was zur Trennung unter den Muslimen fällt, wie das Schmähen der Abstammungen und anderer Dinge.
Erläuterung: العربية

يُخْبِرُ النبيُّ صلى الله عليه وسلم عن خصلَتَين في الناس من أعمال الكفار، وأخلاق الجاهلية، وهما: الأولى: الطَّعْن بأنساب الناس وتَنَقُّصُهم والتكبُّر عليهم. الثانية: رفع الصوت عند المصيبة تَسَخُّطًا على القَدَر، أو قطع الثياب من شِدّة الجَزَع.

  • الحثُّ على التواضع وعدَم التكبُّر على الناس.
  • وجوب الصبر على المصيبة وعدم التسخُّط.
  • هذه الأعمال من الكُفْر الأصغر، وليس مَن قام به شُعْبةٌ من شُعَب الكُفْر يكون كافرًا الكفر المُخْرِج من المِلّة حتى يقومَ به الكفرُ الأكبر.
  • نهي الإسلام عن كلِّ ما يؤدِّي إلى الفُرْقَة بين المسلمين من الطعن في الأنساب وغيرها.

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