Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَنْ حَلَفَ فَقَالَ فِي حَلِفِهِ: وَاللَّاتِ وَالعُزَّى، فَلْيَقُلْ: لاَ إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، وَمَنْ قَالَ لِصَاحِبِهِ: تَعَالَ أُقَامِرْكَ، فَلْيَتَصَدَّقْ».
Übersetzung
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Wer schwor und in seinem Schwur sagte: „Bei Al-Lat und Al-'Uzza“, soll sagen: „La ilaha illa Allah.“ Und wer zu seinem Gefährten sagte: „Komm, lass uns Glücksspiele spielen“, soll Almosen geben.‘“
Erläuterung
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, bei etwas anderem als Allah zu schwören, da ein Gläubiger nur bei Allah schwört. Und er teilte mit, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah schwört, wie zum Beispiel bei Al-Lat und Al-'Uzza - zwei Götzen, die in der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam angebetet wurden -, als Wiedergutmachung sagen soll: „La ilaha illa Allah“, um sich vom Schirk loszusagen und seinen Schwur zu sühnen. Dann teilte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - mit, dass derjenige, der zu seinem Gefährten sagt: „Komm, lass uns Glücksspiele spielen“ - was bedeutet, dass zwei oder mehr Personen gegeneinander antreten, wobei ein Geldbetrag zwischen ihnen liegt, den der Gewinner nimmt, und jeder von ihnen entweder gewinnt oder verliert -, Almosen geben soll, als Sühne für das, wozu er aufgerufen hat.
Lehren aus dem Hadith
- Ein Schwur darf nur bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften abgelegt werden.
- Es ist verboten, bei etwas anderem als Allah zu schwören, sei es bei Götzen wie Al-Lat und Al-'Uzza, bei der Vertrauenswürdigkeit, beim Propheten oder bei etwas anderem.
- Al-Khattabi sagte: „Ein Eid wird nur bei dem verehrten und angebeteten Gott abgelegt. Wenn jemand also bei Al-Lat oder dergleichen schwört, hat er den Ungläubigen nachgeahmt, daher wurde befohlen, dies mit dem Wort des Monotheismus wiedergutzumachen.“
- Wer bei etwas anderem als Allah schwört, muss keine Sühne für den Eid leisten, sondern nur Reue zeigen und um Vergebung bitten, denn es ist schwerwiegender, als dass es durch etwas anderes als Reue gesühnt werden könnte.
- Das Glücksspiel ist in all seinen Formen und Erscheinungsformen verboten. Es ist das Glücksspiel (Al-Maysir), das Allah - erhaben ist Er - verboten und mit Berauschendem und Götzen in Verbindung gebracht hat.
- Es ist verpflichtend, von einer Sünde zurückzutreten, wenn man sie begangen hat.
- Wer eine schlechte Tat begangen hat, soll ihr eine gute Tat folgen lassen, denn gute Taten löschen schlechte Taten aus.
Erläuterung: العربية
يُحَذِّرُ النبيُّ صلى الله عليه وسلم مِن الحَلِف بغير الله؛ حيث المؤمن لا يحلف إلا بالله، ويخبر أنّ من حلف بغير الله؛ كمن حلف مثلًا: باللات والعُزى -وهما صنمان كانا يُعبدان في الجاهلية قبل الإسلام- فيجب عليه أن يقول مستدركًا على نفسه: لا إله إلا الله، تبرؤًا من الشرك، وكفارةً عن حلفه ذاك. ثم أخبر صلى الله عليه وسلم أنّ من قال لصاحبه: تعال نلعب القمار، -وهو أن يتغالب اثنان فأكثر على أن يكون بينهم مال يأخذه الغالب، ولا يخلو كل واحد منهما فيه من أن يغنم أو يغرم-؛ فيستحب أن يتصدق بشيء تكفيرًا عما دعا إليه.
- الحلف لا يكون إلا بالله وأسمائه وصفاته.
- الحلف بغير الله تعالى محرَّم، سواء الحلف بالأصنام كاللات والعزى، أو الحلف بالأمانة، أو الحلف بالنبي أو غير ذلك.
- قال الخطابي: اليمين إنما تكون بالمعبود المعظّم، فإذا حلف باللات ونحوها فقد ضاهى الكفار، فأمر أن يتدارك بكلمة التوحيد.
- ليس على من حلف بغير الله كفارة يمين، وإنما يلزمه الإنابة والاستغفار؛ لأنه أعظم من أن تكفِّرَه غير التوبة.
- تحريم القمار بكل صوره وأشكاله، وهو الميسِر الذي حرَّمه الله تعالى وقرَنه بالخمر والأصنام.
- وجوب الرجوع عن المعصية في حال اقترافها.
- من وقع في سيئة عليه أن يتبعها حسنة؛ لأن الحسنات يذهبن السيئات.