Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عَنْ عَبْدِ اللهِ بنِ عُمَر رضي الله عنهما قال: قال رسولُ الله صلى الله عليه وسلم: «بُنِيَ الْإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ، وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ، وَإِقَامِ الصَّلَاةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَحَجِّ الْبَيْتِ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ».
Übersetzung
Von 'Abdullah Ibn Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: (auf) dem Bekenntnis, dass es keine anbetungswürdige Gottheit gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Pflichtabgabe („Zakah“), der Pilgerfahrt zum Hause (Allahs) und dem Fasten im (Monat) Ramadan.’“
Erläuterung
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verglich den Islam mit einem soliden Gebäude, das auf fünf tragenden Säulen ruht, wobei die restlichen Eigenschaften des Islams den Rest des Gebäudes bilden. Die erste dieser Säulen sind die beiden Glaubensbekenntnisse: Das Bekenntnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist. Sie sind eine untrennbare Einheit, wobei das eine nicht ohne das andere existiert. Der Diener spricht sie aus, bekennt sich zur Einheit Allahs und Seinem alleinigen Anspruch auf Anbetung und handelt dementsprechend, während er an die Botschaft Muhammads - Allahs Segen und Frieden - glaubt und ihm folgt. Die zweite Säule ist das Verrichten des Gebets, nämlich die fünf vorgeschriebenen Gebete am Tag und in der Nacht: Fajr (Morgengebet), Dhuhr (Mittagsgebet), 'Asr (Nachmittagsgebet), Maghrib (Abendgebet) und 'Ischa (Nachtgebet), mit ihren Bedingungen, Säulen und Pflichten. Die dritte Säule ist das Entrichten der Zakah, eine obligatorische finanzielle Anbetung, die auf jedes Vermögen, das einen im islamischen Recht festgelegten Wert erreicht, entrichtet und an ihre Berechtigten gegeben wird. Die vierte Säule ist die Hajj, die Pilgerfahrt nach Makkah zur Durchführung der Riten, als Anbetung Allahs - mächtig und majestätisch ist Er. Die fünfte Säule ist das Fasten im (Monat) Ramadan, was bedeutet, sich von Essen, Trinken und anderen Dingen, die das Fasten brechen, zu enthalten, mit der Absicht, Allah anzubeten, vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang.
Lehren aus dem Hadith
- Die beiden Glaubensbekenntnisse sind untrennbar miteinander verbunden, sodass das eine ohne das andere nicht gültig ist; deshalb wurden sie zu einer (einzigen) Säule gemacht.
- Die beiden Glaubensbekenntnisse sind die Grundlage der Religion, und keine Aussage oder Tat wird ohne sie akzeptiert.
Erläuterung: العربية
شَبَّهَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم الإسلامَ بِبِناءٍ مُحْكَمٍ بأركانه الخمسة الحاملة لذلك البُنيان، وبقية خصال الإسلام كتتمة البنيان، وأولُ هذه الأركان: الشهادتان؛ شهادة أن لا إله إلا الله وأنَّ محمدًا رسول الله، وهما ركن واحد؛ لا تنفك إحداهما عن الأخرى، ينطق العبد بهما معترفًا بوحدانية الله واستحقاقه للعبادة وحده دون ما سواه، وعاملًا بمقتضاها، ومؤمنًا برسالة محمد صلى الله عليه وسلم مُتَّبِعًا له. والركن الثاني: إقامة الصلاة، وهي الصلوات الخمس المفروضات في اليوم والليلة: الفجر، والظهر، والعصر، والمغرب، والعشاء، بشروطها وأركانها وواجباتها. والركن الثالث: إخراج الزكاة المفروضة، وهي عبادة ماليَّة واجبة في كل مال بَلَغَ قَدْرًا مُحَدّدًا في الشرع، تُعطى لمستحقيها. والركن الرابع: الحج، وهو قَصْدُ مكة لإقامة المَناسك، تَعبُّدًا لله عز وجل. والركن الخامس: صوم رمضان، وهو الإمساك عن الأكل والشرب وغيرهما من المفطرات بِنِيَّةِ التعبُّد لله، من طلوع الفجر إلى غروب الشمس.
- تلازم الشهادتين، فلا تصح أحدهما إلا بالأخرى؛ لذا جعلهما ركنًا واحدًا.
- الشهادتان هما أساس الدين، فلا يُقبل قولٌ ولا عملٌ إلا بهما.
Themen
- 'Aqidah - die Glaubenslehre
- Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
- Der Glaube an Allah - geehrt und erhaben ist Er -
- Der Glaube an die Gesandten
- Die Bezeichnungen und Urteile
- Das Prophetentum
- Der Islam
- Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
- Das Gebet
- Zakah - die Armensteuer
- Das Fasten
- Hajj und 'Umrah - die Pilgerfahrt
- Die Pflicht zu beten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt
- Die Pflicht die Armensteuer der Zakah zu entrichten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt
- Die Pflicht des Fastens und das Urteil über sein Unterlassen
- Die Pflicht von Hajj und 'Umrah und das Urteil über denjenigen, der sie unterlässt