Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عن جابرٍ رضي الله عنه قال: سمعت النبي صلى الله عليه وسلم يقول: «إِنَّ بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلَاةِ».
Übersetzung
Von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Zwischen einer Person und dem Götzendienst (Schirk) und dem Unglauben (Kufr) steht die Unterlassung des Gebets.‘“
Erläuterung
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte vor der Unterlassung des Pflichtgebets und erklärte, dass zwischen einem Menschen und dem Begehen des Schirk und Kufr die Unterlassung des Gebets steht. Das Gebet ist die zweite Säule des Islams und hat einen hohen Stellenwert im Glauben. Wer das Gebet unterlässt, da er seine Pflicht verleugnet, ist gemäß dem Konsens der Muslime ungläubig. Wer es aus Nachlässigkeit und Faulheit vollständig unterlässt, so ist er ebenfalls ein Ungläubiger, und hierüber wird der Konsens der Prophetengefährten berichtet. Wer das Gebet jedoch manchmal unterlässt und manchmal verrichtet, setzt sich dieser strengen Warnung aus.
Lehren aus dem Hadith
- Die Wichtigkeit des Gebets und seiner Einhaltung, da es den Unterschied zwischen Unglauben und Glauben ausmacht.
- Die strenge Warnung vor dem Unterlassen und Vernachlässigen des Gebets.
Erläuterung: العربية
حَذَّرَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم مِن تَرْكِ الصلاة المفروضة، وأخبر أنَّ بَين الرجلِ وبين الوقوعِ في الشرك والكفر تركَ الصلاة، فالصلاةُ الركنُ الثاني من أركان الإسلام، وشأنُها عظيمٌ في الإسلام، فمَن تَرَكَها جاحدًا لوجوبها كَفَرَ بإجماع المسلمين، وإنَّ تركها بالكلية تهاونًا وكسلًا فهو كافر، ونُقل إجماع الصحابة على ذلك، وإنَّ كان يترك أحيانًا ويُصلّي أحيانًا فهو مُعَرَّض لهذا الوعيد الشديد.
- أهميَّة الصلاة والمحافظة عليها، فهي الفارق بين الكفر والإيمان.
- التحذير الشديد من ترك الصلاة وإضاعتها.
Themen
- 'Aqidah - die Glaubenslehre
- Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
- Die Bezeichnungen und Urteile
- Dinge die ungültig machen
- Der Unglaube
- Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
- Das Gebet
- Die Pflicht zu beten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt