Hadith

„Kein Mann beschuldigt einen anderen Mann des Frevels oder des Unglaubens, außer das es auf ihn zurückfällt, wenn sein Gefährte nicht so ist.“

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)

Arabischer Text

عَنْ أَبِي ذَرٍّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ سَمِعَ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «لاَ يَرْمِي رَجُلٌ رَجُلًا بِالفُسُوقِ، وَلاَ يَرْمِيهِ بِالكُفْرِ، إِلَّا ارْتَدَّتْ عَلَيْهِ، إِنْ لَمْ يَكُنْ صَاحِبُهُ كَذَلِكَ».

Übersetzung

Abu Dharr - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte: „Kein Mann beschuldigt einen anderen Mann des Frevels oder des Unglaubens, außer das es auf ihn zurückfällt, wenn sein Gefährte nicht so ist.“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, dass jeder, der zu einem anderen sagt: „Du bist ein Frevler“ oder „Du bist ein Ungläubiger“, wenn er nicht so ist, wie er sagt, selbst diese Beschreibung verdient und seine Worte auf ihn zurückfallen. Wenn er jedoch so ist, wie er sagt, fällt nichts auf ihn zurück, da er in dem, was er sagte, die Wahrheit gesprochen hat.

Lehren aus dem Hadith

  • Das Verbot, Menschen des Unglaubens oder des Frevels zu beschuldigen, ohne dass ein legitimer Grund gemäß der islamischen Gesetzgebung vorhanden ist.
  • Die Notwendigkeit, vorsichtig zu sein (und sich zu vergewissern), bevor man Urteile über die Menschen fällt.
  • Ibn Daqiq Al-'Id sagte: „Dies ist eine große Warnung für jeden, der einen Muslim für ungläubig erklärt, obwohl er es nicht ist, und es ist eine große Falle.“
  • Ibn Hajar Al-Asqalani sagte: „Aber daraus folgt nicht, dass er dadurch weder unzüchtig noch ungläubig wird, dass er nicht sündig ist, wenn er zu ihm sagt: ‚Du bist unzüchtig.‘ Vielmehr gibt es in diesem Fall eine Unterscheidung: Wenn er beabsichtigte, ihm oder jemand anderem zu raten, indem er seinen Zustand beschreibt, ist es erlaubt. Wenn er jedoch beabsichtigte, ihn zu beschimpfen, ihn dadurch bekannt zu machen oder ihm einfach nur zu schaden, ist es nicht erlaubt, denn er ist angewiesen, ihn zu verbergen, zu unterweisen und ihn auf gute Weise zu ermahnen. Solange er dies auf sanfte Weise tun kann, ist es ihm nicht erlaubt, es mit Gewalt zu tun, denn dies könnte dazu führen, dass er dazu verleitet wird und an dieser Handlung festhält, wie es bei vielen Menschen aufgrund ihres Stolzes der Fall ist, insbesondere wenn der Befehlende dem Befehligten in der Stellung untergeordnet ist.
Erläuterung: العربية

حَذَّرَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم أنّ مَن قال لآخر: أنت فاسق، أو: أنت كافر، فإنْ كان ليس كما قال، كان هو المُستَحِق للوصف المذكور ورَجَعَ عليه قولُه، وأما إذا كان كما قال لم يرجع عليه شيء؛ لكونه صدق فيما قال.

  • تحريم رمي الناس بالكفر أو الفسق، بغير مُسَوِّغ شرعي.
  • وجوب التثبُّت في إصدار الأحكام على الناس.
  • قال ابن دقيق العيد: وهذا وعيد عظيم لمن أكفر أحدًا من المسلمين وليس كذلك، وهي ورطة عظيمة.
  • قال ابن حجر العسقلاني: ولكن لا يلزم من كونه لا يصير بذلك فاسقًا ولا كافرًا أن لا يكون آثمًا في صورة قوله له: أنت فاسق، بل في هذه الصورة تفصيل: إن قَصَدَ نُصْحَه أو نُصْحَ غيرِه بِبَيان حاله جاز، وإن قَصَدَ تَعْيِيْرَه وشُهرَتَه بذلك ومَحْضَ أذاه لم يجز؛ لأنه مأمور بالستر عليه وتعليمه وعِظَتِه بالحسنى، فمهما أمكنه ذلك بالرفق لا يجوز له أن يفعله بالعُنْف؛ لأنه قد يكون سببًا لإغرائه وإصراره على ذلك الفعل كما في طَبْعِ كثير من الناس من الأَنَفَة، ولا سيّما إن كان الآمِرُ دونَ المأمورِ في المنزلة.

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