Hadith
Fiqh al-Mu`amalat - Handelsrecht
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
- Zinsen (1)
- Kredit (1)
- Vergleiche und Nachbarschaftsansprüche (1)
- WIderrechtliche ANeignung (1)
- Stiftungen (3)
- Schwüre und Gelübte (2)
9 Ergebnisse
- 2960
dass er das Ablegen von Gelübden verbot und sagte: „Es bringt nichts Gutes, jedoch wird dadurch das Vermögen des Geizigen herausgeholt.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 2961
Bei Allah - wenn Allah will - werde ich gewiss keinen Eid schwören und dann sehen, dass etwas anderes besser ist, ohne meinen Schwur zu sühnen und das zu tun, was besser ist.‘“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4195
- 4965
‚Jibril hörte nicht auf, mich (zur Güte) mit dem Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn für erbberechtigt erklärt.‘“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 5430
„Wer durch seinen Schwur das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt, dem hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und ihm das Paradies verboten.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist.“
Authentischer TextÜberliefert von Muslim - 5889
'Silber gegen Gold ist Zins, außer es wird ausgetauscht. Und Weizen gegen Weizen ist Zins, und Gerste gegen Gerste ist Zins, außer es wird ausgetauscht. Und Datteln gegen Datteln ist Zins, außer es wird ausgetauscht.'
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 6611
„Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der nicht dessen Rechte entrichtet, außer dass am Tag der Auferstehung für ihn Bleche aus Feuer geglüht werden
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 65566
- 65613