Hadith
Fraid - Erbracht
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
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„Lasst die Pflichtanteile (der Erbschaft) denen zukommen, für die sie bestimmt sind. Was dann nach der Pflichtaufteilung übrig bleibt, so gebührt es der (dem Verstorbenen) nächsten männlichen Person.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)