Hadith
Hudud - die strafrechtlichen Sanktionen
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
- Hudud - strafrechtliche Vorschriften (1)
- Die Sanktion für Wegelagerei und Raub (1)
- Sanktionen im Ermessen des Richters (1)
4 Ergebnisse
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„Wer die Waffe gegen uns erhebt, der gehört nicht zu uns.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4714
‚Das Blut eines Muslims zu vergießen, ist nicht erlaubt, außer in einem von drei Fällen
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 58091
‚Allah schaut keinen Mann an, der mit einem Mann oder einer Frau in den Anus verkehrt.‘“
Authentischer Textرواه الترمذي والنسائي في الكبرى - 66510
„Wahrlich, Allah hat Pflichten auferlegt, so vernachlässigt diese nicht. Und Er hat Grenzen festgelegt, so überschreitet diese nicht. Und Er hat Dinge verboten, so begeht diese nicht. Und Er hat zu Dingen geschwiegen - aus Barmherzigkeit zu euch, nicht aus Vergesslichkeit -, so forscht nicht danach.“
قال النووي: حديث حسنرواه الدارقطني في سننه وغيره