Hadith
Das Benehmen beim Grüßen und bei der Bitte um EInlaß
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
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‚Das Recht des Muslims gegenüber einem anderen Muslim sind fünf: den Friedensgruß erwidern, den Kranken besuchen, dem Beerdigungszug folgen, die Einladung annehmen und für den Niesenden das Bittgebet (um Barmherzigkeit) sprechen.‘“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4243
‚Der Reitende grüßt den Fußgänger, der Fußgänger grüßt den Sitzenden, und die Wenigen grüßen die Vielen.‘“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 5347
„Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß. Wenn ihr einen von ihnen auf dem Weg antrifft, drängt ihn in die engste (Seite) des Wegs.“
Authentischer TextÜberliefert von Muslim - 5365
„Es ist nicht erlaubt für einen Mann, seinen Bruder für mehr als drei Nächte zu meiden. Sie treffen sich, und dieser wendet sich ab, und jener wendet sich ab. Der Beste von diese beiden ist derjenige, der mit dem Friedensgruß beginnt.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 5808
dass ein Mann den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - fragte : „Welche Form des Islam ist die beste?“ Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - antwortete: „Dass du Essen speist und den Friedensgruß (Salam) sowohl denen sagst, die du kennst, als auch denen, die du nicht kennst.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 6257
‚Kein Muslim begegnet einem anderen Muslim und beide geben einander die Hand, ohne dass ihnen vergeben wird, bevor sie sich wieder trennen.‘“
Authentisch in all seiner ÜberlieferungswegeÜberliefert von Abu Dawud, at-Tirmidhi, ibn Majah und Ahmad