Hadith
Zakah al-Fitr - Armensteuer zum Fastenbrechen nach dem Ramadan
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
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„Wir pflegten, als der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - unter uns war, die Zakat Al-Fitr für jeden Kleinen und Großen, Freien oder Sklaven, in Form eines Sa' von Nahrung, oder eines Sa' von getrocknetem Joghurt, oder eines Sa' von Gerste, oder eines Sa' von Datteln, oder eines Sa' von Rosinen
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4520
„Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verpflichtete die Zakat Al-Fitr in Höhe eines Sa' von Datteln oder eines Sa' von Gerste für den Sklaven und den Freien, den Mann und die Frau, den Kleinen und den Großen unter den Muslimen und ordnete an, dass sie vor dem Hinausgehen der Menschen zum Gebet entrichtet werden soll.“
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)