Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عَنِ ابْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما: عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ نَهَى عَنِ النَّذْرِ، وَقَالَ: «إِنَّهُ لَا يَأْتِي بِخَيْرٍ، وَإِنَّمَا يُسْتَخْرَجُ بِهِ مِنَ الْبَخِيلِ».
Übersetzung
Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er das Ablegen von Gelübden verbot und sagte: „Es bringt nichts Gutes, jedoch wird dadurch das Vermögen des Geizigen herausgeholt.“
Erläuterung
Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte das Gelübde, und das ist, dass man sich selbst etwas auferlegt, wozu der Gesetzgeber (Allah) einen nicht verpflichtet hat. Und er sagte, dass das Gelübde weder etwas voranbringt noch etwas verzögert. Durch das Gelübde wird nur vom Geizigen, der nur das tut, wozu er verpflichtet ist, Vermögen rausgeholt. Und (er sagte,) dass das Gelübde nichts hervorbringt, was nicht bereits für ihn bestimmt war.
Lehren aus dem Hadith
- Das Gelübde ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wenn man ein Gelübde ablegt, ist man verpflichtet, es zu erfüllen, solange es keine Sünde darstellt.
- Der Grund für das Verbot („Es bringt nichts Gutes“) ist, dass es nichts vom Schicksal Allahs abwendet. Außerdem soll der Gelübdeablegende nicht denken, dass die Erfüllung seiner Bitte aufgrund des Gelübdes geschah. Allah - erhaben ist Er - ist dessen unbedürftig.
- Al-Qurtubi sagte: „Dieses Verbot bezieht sich darauf, z. B. zu sagen: ‚Wenn Allah meinen Kranken heilt, dann muss ich so und so viel Almosen geben.‘ Der Grund, dass es verpönt ist, liegt darin, dass - als er die erwähnte fromme Tat von der Erfüllung des genannten Zwecks abhängig machte - deutlich wurde, dass er nicht die Absicht hatte, sich Allah - erhaben ist Er - durch das, was er tat, zu nähern. Vielmehr ging er dabei wie bei einem Tauschgeschäft vor. Dies wird dadurch verdeutlicht, dass er, wenn sein Kranker nicht geheilt würde, nicht das Almosen geben würde, das er von seiner Heilung abhängig gemacht hatte. Dies ist der Zustand des Geizigen, denn er gibt nichts von seinem Geld aus, außer für eine unmittelbare Gegenleistung, die meist mehr wert ist als das, was er gegeben hat.“
Erläuterung: العربية
نَهَى صلى الله عليه وسلم عن النذر، وهو أنْ يُوجِبَ الإنسان على نفسه شيئًا لم يُلزِمْه به الشَّارعُ، وقال: بأنّ النذر لا يقدِّم شيئًا ولا يؤخِّره، وإنما يُستخرج به من البخيل الذي لا يفعل إلا الواجب عليه، وأنَّ النذر لا يأتي بشيء لم يكن قد قدِّر له.
- لا يُشرع النذر، لكن إذا نَذَرَ وَجَب عليه الوفاء به إن لم يكن معصية.
- العلة في النهي (أنه لا يأتي بخير)؛ لأنه لا يَردُّ من قضاء الله شيئًا؛ ولئلا يَظن الناذِر أن حصول طلبه كان بسبب النذر، والله تعالى غني عن ذلك.
- قال القرطبي: هذا النهي محلُّه أن يقول مثلًا: إن شفى الله مريضي فعليَّ صدقة كذا، ووجه الكراهة أنه لما وقَف فِعْلَ القُربة المذكور على حصول الغرض المذكور، ظهر أنه لم يَتَمَخَّض له نية التقرُّب إلى الله تعالى لِما صَدَر منه بل سلك فيها مسلك المعاوضة، ويوضِّحه أنه لو لم يشفِ مريضه لم يتصدّق بما علَّقه على شفائه، وهذه حالة البخيل، فإنه لا يُخرج من ماله شيئًا إلا بعوضٍ عاجل يزيد على ما أخرج غالبًا.