Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
Arabischer Text
عَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ زَكَاةَ الفِطْرِ صَاعًا مِنْ تَمْرٍ، أَوْ صَاعًا مِنْ شَعِيرٍ، عَلَى العَبْدِ وَالحُرِّ، وَالذَّكَرِ وَالأُنْثَى، وَالصَّغِيرِ وَالكَبِيرِ مِنَ المُسْلِمِينَ، وَأَمَرَ بِهَا أَنْ تُؤَدَّى قَبْلَ خُرُوجِ النَّاسِ إِلَى الصَّلاَةِ.
Übersetzung
Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verpflichtete die Zakat Al-Fitr in Höhe eines Sa' von Datteln oder eines Sa' von Gerste für den Sklaven und den Freien, den Mann und die Frau, den Kleinen und den Großen unter den Muslimen und ordnete an, dass sie vor dem Hinausgehen der Menschen zum Gebet entrichtet werden soll.“
Erläuterung
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat die Zakat Al-Fitr nach Ramadan zur Pflicht gemacht. Sie beträgt einen Sa', dessen Gewicht vier Mudd entspricht. Ein Mudd ist die Menge, die in die beiden Hände eines durchschnittlichen Mannes passt, von Datteln oder Gerste, für jeden Muslim: den Freien und den Sklaven, den Mann und die Frau, den Kleinen und den Großen; dies gilt für denjenigen, der über das hinaus besitzt, was er für seinen täglichen Bedarf benötigt - für sich selbst und für seine Angehörigen. Und er ordnete an, dass sie vor dem Hinausgehen der Menschen zum 'Id-Gebet entrichtet werden soll.
Lehren aus dem Hadith
- Die Zakat Al-Fitr im Ramadan muss für Jung und Alt sowie für Freie und Sklaven entrichtet werden. Angesprochen damit sind der Vormund und der Besitzer (des Sklaven), und der Mann entrichtet sie für sich selbst, für seine Kinder und für diejenigen, deren Unterhalt ihm obliegt.
- Die (Entrichtung der) Zakat Al-Fitr für den Fötus ist nicht verpflichtend, sondern erwünscht.
- Erläuterung dessen, was in der Zakat al-Fitr gegeben werden soll, und dass es die gewöhnliche Nahrung der Menschen ist.
- Die Verpflichtung, sie vor dem 'Id-Gebet zu entrichten, wobei es am besten ist, sie am Morgen des 'Id zu entrichten. Es ist auch zulässig, sie ein oder zwei Tage vor dem 'Id zu entrichten.
Erläuterung: العربية
أَوْجَبَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم زكاةَ الفطر بعد رمضان، وهي بمِقْدار صاعٍ يَبلغ وزنه أربعة أمداد. والمُدُّ: مِلْء كَفَّي الرجُل المتوسّط، مِن تمر أو شعير على كل مسلم؛ الحر والعبد، الذكر والأنثى، الصغير والكبير، وذلك لمن عنده ما يَفيض عن قوت يومه وليلته، عن نفسه وعمّن يَعولهم. وأَمَرَ أن تُؤدّى قبل خروج الناس إلى صلاة العيد.
- زكاة الفطر مِن رمضان يجب أن تُؤدّى عن الصغير والكبير، والحر والمملوك، ويُخاطَب بها الوليّ والسِّيِّد، ويُخْرِجُها الرَّجل عنه وعن أولاده ومَن تَجِب عليه نَفَقتُهم.
- لا تجب زكاة الفطر عن الجَنين، بل تُستحب.
- بيان ما يُخرَج في زكاة الفطر، وأنه قوت الناس المعتاد.
- وجوب إخراجها قبل صلاة العيد، والأفضل أن تكون في صباح العيد، ويجوز إخراجها قبل العيد بيوم أو يومين.