Hadith

‚Das Blut eines Muslims zu vergießen, ist nicht erlaubt, außer in einem von drei Fällen

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)

Arabischer Text

عَنِ ابنِ مَسعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ إِلَّا بِإِحْدَى ثَلَاثٍ: الثَّيِّبُ الزَّانِي، وَالنَّفْسُ بِالنَّفْسِ، وَالتَّارِكُ لِدِينِهِ المُفَارِقُ لِلْجَمَاعَةِ».

Übersetzung

Von Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Das Blut eines Muslims zu vergießen, ist nicht erlaubt, außer in einem von drei Fällen: (bei) dem verheirateten Ehebrecher, bei einer Seele für eine Seele (Leben um Leben) und (bei) demjenigen, der seine Religion verlässt und sich von der Gemeinschaft abspaltet.‘“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlichte, dass das Vergießen des Bluts eines Muslims verboten ist, außer er hat eines der folgenden drei Dinge getan: Erstens: Derjenige, der die abscheuliche Tat der Unzucht begangen hat, wobei er durch einen gültigen Ehevertrag verheiratet ist; dieser darf (in einem muslimischen Land und durch einen Richter) durch die Steinigung getötet werden. Zweitens: Derjenige, der eine unschuldige Seele absichtlich und unberechtigt tötet, darf - unter den jeweiligen Bedingungen - getötet werden. Drittens: Derjenige, der die Gemeinschaft der Muslime verlässt: Entweder indem man seine Religion (den Islam) durch Abtrünnigkeit vollkommen verlässt oder sich ohne Abtrünnigkeit abspaltet, indem man einen Teil der Religion unterlässt, wie z. B. die Aufständischen, die Straßenräuber und die kämpfenden Gruppen unter den Khawarij und anderen.

Lehren aus dem Hadith

  • Das Begehen dieser drei Taten ist verboten, und wer eine von ihnen begeht, verdient (in einem muslimischen Land) die Todesstrafe - entweder als Strafe für den Unglauben, wie beim Abtrünnigen vom Islam, oder als festgelegte (Hadd-)Strafe, wie beim verheirateten Ehebrecher oder beim vorsätzlichen Mörder.
  • Die Pflicht, die Ehre (der Menschen) zu wahren und sie rein zu halten.
  • Die Pflicht, den Muslim zu respektieren, und der Beleg, dass sein Blut geschützt ist.
  • Der Ansporn dazu, sich an die Gemeinschaft der Muslime zu halten und sich nicht von ihnen abzuspalten.
  • Die gute Lehrmethode des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: Er teilte seine Aussagen manchmal in Kategorien auf, um die Thematiken klar zu ordnen, zusammenzufassen und das Einprägen zu erleichtern.
  • Allah legte Strafen fest, um die Verbrecher abzuschrecken, die Gesellschaft zu schützen und sie vor Verbrechen zu bewahren.
  • Die Ausführung der Strafen steht einzig und allein dem Herrscher (in einem muslimischen Staat) zu.
  • Es gibt zwar mehr als drei Ursachen, die die Todesstrafe nach sich ziehen können, doch sie alle fallen unter diese Kategorien. Ibn Al-'Arabi Al-Maliki sagte: „Sie gehen in keinem Fall über diese drei hinaus, denn wer Zauberei betreibt oder einen Propheten Allahs beleidigt, begeht Unglauben und gehört zu denen, die ihre Religion verlassen haben.“
Erläuterung: العربية

بَيَّنَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم أنَّ دمَ المسلم حرام، إلا إنْ فعل واحدة من خصال ثلاث: الأولى: مَن وقع في فاحشة الزنا، وقد تزوج بعقد صحيح؛ فيحل قتله بالرجم. الثانية: من قَتل نفسًا معصومة عمدًا بغير حق، قُتل بشروطه. الثالثة: الخارج عن جماعة المسلمين؛ إما بترك دينه الإسلام كله بالردة، أو المفارق بغير ردة بترك بعضه كأهل البغي، وقطاع الطريق، والمحاربين من الخوارج وغيرهم.

  • تحريم فعل هذه الخصال الثلاث، وأن من فعل واحدة منها استحق عقوبة القتل: إما كفرًا، وهو المرتد عن الإسلام، وإما حدًّا، وهما: الثيب الزاني، والقاتل عمدًا.
  • وجوب حفظ الأعراض ونقائها.
  • وجوب احترام المسلم، وأنه معصوم الدم.
  • الحث على التزام جماعة المسلمين وعدم مفارقتهم.
  • حسن تعليم النبي صلى الله عليه وسلم حيث يَرِدُ كلامُه أحيانًا بالتقسيم؛ لأن التقسيم يحصر المسائل ويجمعها وهو أسرع حفظًا.
  • شرع الله الحدودَ؛ لردع الجناة، ولحماية المجتمع ووقايتِه من الجرائم.
  • تطبيق هذه الحدود هو من اختصاص ولي الأمر.
  • أسباب القتل أكثر من ثلاثة، ولكنها لا تخرج عنها، قال ابن العربي المالكي: ولا تخرج عن هذه الثلاثة بحال، فإنَّ مَن سَحَرَ أو سب نبيَّ الله كفر، فهو داخل في التارك لدينه.

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