Hadith

„Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“

Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0

Gesundرواه ابن ماجه والدارقطني وغيرهما مسندًا

Arabischer Text

عَنْ أَبِي سَعِيدٍ سَعْدِ بْنِ مَالِكِ بْنِ سِنَانٍ الخُدْرِيّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ».

Übersetzung

Von Abu Sa'id Sa'd Ibn Malik Ibn Sinan Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“

Erläuterung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass es erforderlich ist, jeglichen Schaden in all seinen Arten und Erscheinungsformen von sich selbst und von anderen abzuwenden. Es ist gleichermaßen niemandem erlaubt, sich selbst oder anderen zu schaden. Es ist nicht erlaubt, Schaden mit weiterem Schaden zu begegnen, da Schaden nicht durch weiteren Schaden beseitigt werden kann, es sei denn auf rechtmäßige Weise durch Vergeltung, ohne Überschreitung der Grenzen.

Lehren aus dem Hadith

  • Die Untersagung, mit mehr als dem Gleichen zu vergelten.
  • Allah hat Seinen Dienern nichts befohlen, was ihnen schaden könnte.
  • Die Überlieferung stellt eine Grundregel für das Verbot des anfänglichen und nachfolgenden Schadens durch Aussagen, Taten oder Unterlassungen dar.
  • Eine der Grundsätze der islamischen Gesetzgebung („Schari'ah“) lautet: „Schaden wird beseitigt.“ Die islamische Gesetzgebung erkennt Schaden nicht an und lehnt das Zufügen von Schaden ab.
Erläuterung: العربية

بَيَّنَ النبيُّ صلى الله عليه وسلم أنه يَجِبُ دفعُ الضررِ بمختلف أنواعه ومظاهره عن النفس وعن الآخرين، فلا يَحِلُّ لأحدٍ أن يُؤذيَ نفسَه أو غيرَه على حد سواء. ولا يَحلُّ له أن يقابِلَ الضررَ بالضرر؛ لأن الضررَ لا يُزال بالضرر إلا على سبيل القصاص دون تعدٍّ.

  • النهي عن المجازاة بأكثر من المِثْل.
  • لم يأمر اللهُ عبادَه بشيء يضرُّهم.
  • الحديث قاعدة في تحريم الضرر، والضرار بالقول أو بالفعل أو بالترك.
  • من قواعد الشريعة: أن "الضرر يُزال"، فالشريعة لا تُقِرُّ الضرر، وتنكر الإضرار.

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