Hadith
Usul al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
Quelle: HadeethEnc.com, Deutsch v1.58.0
- Arten der Vorschriften in der islamischen Gesetzgebung (2)
- Regeln der islamischen Gesetzgebung und der allgemeinen Grundregeln des islamischen Rechts (3)
- Die religiöse Verpflichtung und ihre Bedingungen (1)
- Worauf Wortlaute hindeuten und wie man daraus Vorschriften ableitet (2)
- Widersprüche und Abwägung (2)
- Maqasid al-Scharia - Ziele der islamischen Gesetzgebungen (2)
9 Ergebnisse
- 4295
„Lasst mich in Ruhe bezüglich dessen, was ich nicht erwähne. Wahrlich, diejenigen vor euch sind zugrunde gegangen durch ihr übermäßiges Fragen und ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihren Propheten
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4314
,Wahrlich, das Erlaubte ist deutlich (erkennbar) und das Verbotene ist deutlich (erkennbar)
Authentischer TextMuttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet) - 4564
‚Lasse das, was in dir Zweifel weckt, für das, was in dir keine Zweifel weckt, denn die Wahrhaftigkeit ist (innere) Ruhe und die Lüge ist Zweifel.‘“
Authentischer Textرواه الترمذي والنسائي وأحمد - 4711
„Es darf weder (anfänglichen) Schaden geben noch (nachfolgende) Schädigung.“
Authentisch durch inhaltliche ÜbereinstimmungÜberliefert von ad-daraqutni - 4725
Haltet euch fern von dem, was ich euch verboten habe und macht von dem, was ich euch geboten habe, was ihr könnt. Diejenigen vor euch gingen durch nichts anderes zu Grunde, als durch ihre vielen Fragen und ihre Abweichungen von ihren Propheten:
Absolut verlässlich (Sahih)Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert - 65017
‚Wahrlich, Allah liebt es, dass man Seinen Erleichterungen nachkommt, so wie Er es liebt, dass man den Dingen nachkommt, in denen einem keine Erleichterung zugestanden wurde!‘“
Authentischer TextÜberliefert von Ibn Hibban - 65083
- 66519
‚Lasse das, was Zweifel in dir weckt, für das, was keine Zweifel in dir weckt.‘“
Authentischer Textرواه الترمذي والنسائي - 66531
„Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“
Gesundرواه ابن ماجه والدارقطني وغيرهما مسندًا